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Camping: Vorsicht, diesen Fehler machen viele! Er kann richtig teuer werden

Camping: Vorsicht, diesen Fehler machen viele! Er kann richtig teuer werden

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Ein Wohnmobil hat sich in den Dünen eingerichtet (Symbolbild) Foto: IMAGO / Sabine Gudath

Camping begeistert immer mehr Menschen. Urlaub im Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil steht hoch im Kurs. Aber nicht immer läuft gerade für Camping-Neulinge alles rund. Wildcampen beispielsweise sorgt immer wieder für Probleme.

Dabei kann dieser Fehler im Camping-Urlaub richtig teuer werden.

Camping-Urlaub: Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Wo Camping in der Natur verboten oder erlaubt ist und welche Bußgelder anfallen, wenn man sich nicht an entsprechende Verbote hält, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

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Für Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen hat die Seite „bussgeldkataloge.de“ zusammengetragen, mit welchen Summen Wildcamper jeweils rechnen müssen. Und die können ganz schön hoch sein.

Wer in Hamburg trotz Verbot ein Zelt aufstellt, muss in Naturschutzgebieten demnach mit einem Bußgeld von 50 Euro bis 2.500 Euro rechnen, in Landschaftsschutzgebieten mit 25 Euro bis 2.500 Euro. Bei einem Campingwagen sind es in Naturschutzgebieten 100 bis 2.500 Euro und in Landschaftsschutzgebieten 50 Euro bis 2.500 Euro.

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Wildcampen in Deutschland: Erlaubt? Verboten?

  • Die rechtliche Lage rund ums Wildcampen ist in Deutschland unübersichtlich. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Gesetze und Richtlinien.
  • In Paragraph 59 des Bundesnaturschutzgesetzes ist geregelt, dass „das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung“ allen gestattet ist.
  • Das Betreten des Waldes richtet sich wiederum nach dem Bundeswaldgesetz. Dort ist einheitlich geregelt, dass laut Paragraph 14 „das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung“ gestattet ist – die Länder regeln aber die Einzelheiten.
  • Darunter fällt dann auch das Zelten und Übernachten außerhalb von ausgewiesenen Campingplätzen.
  • Naturschutzgebiete, Naturreservoirs, Nationalparks und Landschaftsschutzgebiete haben eine Ausnahmestellung. In der Regel ist Wildcampen in solchen Gebieten strikt verboten.
  • Wird dagegen verstoßen, drohen hohe Bußgelder.

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In den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen mit ihren Küstengebieten, die bei Urlaubern besonders beliebt sind, können die Summen sogar noch höher ausfallen.

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Wer in Mecklenburg-Vorpommern in einem Landschaftsschutzgebiet zeltet, obwohl er es nicht darf, muss mit einem Bußgeld von 50 bis 5.000 Euro rechnen. Mit der gleichen Summe muss rechnen, wer in Niedersachsen trotz Verbot in einem Naturschutzgebiet ein Zelt oder einen Wohnwagen positioniert.

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Camping-Urlaub angesagt wie nie – das steckt dahinter:

  • Der Begriff Camping umfasst eine sehr breite Spanne von Aktivitäten. Ihnen allen ist gemeinsam, nicht in Gebäuden zu übernachten, sondern in der Natur.
  • Die Urlauber schlafen in Zelten, Hängematten, Wohnwagen oder Wohnmobilen, in Dachzelten oder ausgebauten Vans. Wird in Zelten gecampt, so spricht man auch von Zelten.
  • Camping wurde Anfang des 20. Jahrhunderts populär und ist mittlerweile eine weitverbreitete Urlaubs- und Reiseform.
  • In den meisten Ländern Europas ist Camping außerhalb dafür vorgesehener Einrichtungen (wildes Campen) nicht erlaubt oder nur unter strengen Auflagen gestattet.
  • 2016 gab es in Deutschland 2919 Campingplätze mit einer Anzahl von etwa 220.000 Stellplätzen.
  • Im Jahr 2016 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 9 Millionen Gästeankünfte auf deutschen Campingplätzen mit insgesamt etwa 30,5 Millionen Übernachtungen gezählt.
  • Gäste aus dem Inland machten mit etwa 7,5 Millionen Ankünften (etwa 83 Prozent aller Ankünfte) und etwa 26 Millionen Übernachtungen (etwa 86 Prozent aller Übernachtungen) den größten Teil der Campingtouristen aus.
  • Die Niederländer waren 2016 die mit Abstand wichtigste Gästegruppe unter den ausländischen Campingtouristen: Etwa jeder zweite ausländische Gast auf deutschen Campingplätzen kam aus den Niederlanden.

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Camping: Vorsicht beim Entzünden von Feuer

An verbotenen Stellen Feuer zu entzünden, kann auch richtig teuer werden. Definitiv nicht erlaubt ist das in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Naturreservaten, Jagdregionen, an öffentlichen Plätzen sowie auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Sanktionen variieren je nach Bundesland und können zwischen 25 und 5.000 Euro betragen.

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Daher: Finger weg vom Feuer an diesen Orten. Und sich vorab zu informieren, wo man campen darf, lohnt sich auch – für das Portemonnaie und die Natur. (kbm)