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Nordsee: Frau will nach Sankt Peter-Ording reisen – und geht einem fiesen Betrug in die Falle

Nordsee: Frau will nach Sankt Peter-Ording reisen – und geht einem fiesen Betrug in die Falle

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Sehnsuchtsort vieler Nordsee-Fans: Sankt Peter-Ording. Foto: imago images/Christian Grube

Schon wieder ist ein Nordsee-Fan Opfer einer fiesen Betrugmasche geworden. Ähnliche Fälle gab es bereits auf Amrum und Borkum. Nun hat es eine Urlauberin getroffen, die nach Sankt Peter-Ording reisen wollte.

Sie buchte sich eine Unterkunft in dem Ort an der Nordsee. Nachdem sie das Geld gezahlt hatte, bemerkte sie den Betrug. Ihre Reise kann die Frau nun vergessen. Noch dazu hat sie viel Geld verloren.

Nordsee-Urlaub fällt nach Betrug aus

Eine Frau aus Hemer im Sauerland ist demnach offenbar auf einen Ferienhaus-Betrüger hereingefallen. „Die versprechen viel“, heißt es in der Polizei-Mitteilung: „Tollste Ferien-Domizile in 1a-Lage, faire Konditionen, angeblich beste Bewertungen ihrer Kunden. Die Betrüger bieten Traumschlösser zum Schnäppchenpreis.“ Doch leider erfolge keine Gegenleistung.

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Im Fall der Hemeranerin kam nicht einmal ein Mietvertrag für die gebuchte Ferienwohnung in Sankt Peter-Ording zustande. Nachdem die Kundin eine Anzahlung in Höhe von mehreren hundert Euro geleistet hatte, prüfte sie die angebliche Adresse der Agentur: Doch unter der Anschrift gibt es kein derartiges Büro. Das angebliche Reiseunternehmen antwortet auch nicht mehr auf Anfragen.

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10 Tipps für Urlaub an der Nordsee:

  • Lütetsburg
  • Cuxhaven
  • Sankt Peter-Ording
  • Wattenmeer, zum Beispiel Neuwerk oder Nordstrand
  • Husum
  • Niedersachsens Küste: Neuharlingersiel, Dangast, Greetsiel
  • Festlandorte in Schleswig-Holstein, zum Beispiel Brunsbüttel
  • Ostfriesische Inseln
  • Sylt
  • Schleswig-Holsteins Nordsee-Inseln (Föhr, Amrum, Helgoland)

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Leider komme es auch vor, dass Kunden den Schwindel erst bemerkten, wenn sie voller Vorfreude am Urlaubsort ankämen und vor verschlossener Tür stünden, heißt es von der Polizei. Vor Ort stelle sich dann heraus, dass die Wohnung einem ganz anderen Vermieter gehöre oder gar nicht als Ferienwohnung angeboten werde.

Deshalb rät die Polizei zum Misstrauen beim Online-Buchen. Die größte Gefahr lauert bei Spontankäufen oder -buchungen. „Die Freude über ein vermeintliches Schnäppchen sollte nicht blind machen. Suchen Sie nach Bewertungen anderer Kunden!“

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MOIN.DE hat noch weitere Tipps zusammengetragen.

Ob Nordsee oder Ostsee: Das ist bei der Buchung von Ferienwohnungen wichtig

An der gesamten Nord- und Ostseeküste, von Borkum bis Usedom, kommt es immer wieder zu Betrugsfällen mit Ferienwohnungen. MOIN.DE hat sich bei den Verbraucherzentralen im Norden nach hilfreichen Tipps umgehört.

Das deutet auf einen Betrugsversuch hin:

  • Die Miete ist ungewohnt günstig.
  • Es ist lediglich eine E-Mail-Adresse angegeben. Andere Kontaktdaten des Vermieters fehlen.
  • Es fehlt die detaillierte Beschreibungen des Mietobjekts.
  • Der gesamte Mietpreis bzw. ein Großteil soll im Voraus überwiesen werden.
  • Die Zahlung soll per Überweisung oder über Bargeldtransferdienste wie Western Union oder Money Gram erfolgen. Auch Zahlungen auf ausländische Konten können ein Hinweis sein.

Das rät die Verbraucherzentrale:

  • Angebote meiden, die zu günstig sind.
  • Nie den Gesamtpreis direkt im Voraus bezahlen.
  • Nicht auf Bargeldtransferdienste oder SEPA-Überweisung eingehen. Besser per Kreditkarte oder Lastschrift zahlen. Im Betrugsfall kann so das Geld von der Bank zurückverlangt werden.
  • Ist man unsicher, den Anbieter telefonisch kontaktieren und um Informationen bitten.
  • Bewertungen anderer Nutzer lesen.

MOIN.DE hat außerdem beim Landeskriminalamt in Mecklenburg-Vorpommern nachgefragt, was es Betroffenen von Betrugsmaschen empfiehlt.

So sollten Betroffene vorgehen:

  • Wenn bereits Geld für den Kauf überwiesen wurde, sollten Betroffene umgehend ihre Bank kontaktieren und sich erkundigen, ob die Zahlung rückgängig gemacht werden kann.
  • Es sollten zudem alle Beweise für den Online-Kauf gesichert und Belege, wie Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails, ausgedruckt und aufbewahrt werden.
  • Mit den gesicherten Unterlagen sollte man sich umgehend an die Polizei wenden und Anzeige erstatten. Darüber hinaus ist eine entsprechende Meldung an den Betreiber sinnvoll.

(jds)