Die Urlaubssaison ist in vollem Gange und wer kurz entschlossen an Nordsee oder Ostsee fahren möchte, um ein paar Tage die Seele baumeln zu lassen, dürfte schnell ernüchtert sein. Vieles ist jetzt entweder ausgebucht oder zu horrenden Preisen zu kriegen. Das lockt natürlich auch Betrüger an (MOIN.DE berichtete).
Sie inserieren Ferienwohnungen, die weder ihnen gehören, noch überhaupt frei sind. Urlaub-Suchende fallen auf günstige Angebote herein und der Start in den Urlaub wird schnell zur Vollkatastrophe, wenn sich vor Ort an der Ostsee oder Nordsee alles als riesiger Fake entpuppt.
Verbraucherzentrale: Klare Warnsignale!
Der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein sind derlei Betrugsfälle nicht unbekannt. Gegenüber MOIN.DE erklärt man: „Insbesondere zu bestimmten Zeiten mit hoher Nachfrage wie vor und während der Ferienzeit. In diesen Phasen gehen vermehrt Anfragen zu Fake-Ferienwohnungen ein, bei denen oft echte Ferienunterkünfte von Betrügern zweckentfremdet und online erneut angeboten wurden.“
Aber worauf sollten Suchende achten, wenn sie nach Ostsee- oder Nordsee-Erholung Ausschau halten? Es gäbe durchaus klare Warnsignale, die einen skeptisch machen sollten. Zum Beispiel ungewöhnlich günstige Preise oder sehr hohe Rabatte – „etwa 20 Prozent bei Sofortzahlung oder 50 Prozent günstiger als vergleichbare Angebote“, warnt die Verbraucherzentrale. Das Drängen auf direkte Abwicklung außerhalb etablierter Buchungsportale, Werbeversprechen, die zu gut klingen, um wahr zu sein oder kein direkter Kontakt zum vermeintlichen Vermieter seien ganz klar Signale, die aufmerksam machen sollten.
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Ostsee: Ruhe bewahren und Anzeige erstatten
Außerdem sollte auf die Impressumsangaben geachtet werden. Ein fehlendes oder unprofessionelles Impressum sollte hellhörig werden lassen. Hilfreich, um einen Ostsee-Betrug zu erkennen, kann die Bilderrückwärtssuche sein, erklärt die Verbraucherzentrale. Bei einer Anzeige mit anderen Kontaktdaten sollte man misstrauisch werden. Grundsätzlich wird empfohlen, immer über offizielle Plattformen mit Käuferschutz zu buchen und Zahlungen nur über das Buchungsportal abzuwickeln.
Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen und man findet sich am vermeintlich gebuchten Ostsee-Urlaubsziel, jedoch ohne Unterkunft, gilt zunächst: Ruhe bewahren! Umgehend sollte der Betrug bei der Polizei angezeigt werden. Dafür sollten bestenfalls alle vorhandenen Buchungsunterlagen, Chatverläufe, E-Mails und Zahlungsbelege vorhanden sein.
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Bei kurzfristiger Buchung einer anderen Übernachtungsmöglichkeit sollten alle Quittungen aufgehoben werden. Eventuell lassen sich Schadensersatzforderungen ableiten, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Wenn die Ferienwohnung über eine Plattform gebucht wurde, sollte der Betrugsfall dort ebenfalls gemeldet werden, um weitere potenzielle Opfer zu schützen.