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Rügen: Behinderte Frau fliegt hochkant aus Geschäft – der Grund ist kaum zu glauben

Rügen: Behinderte Frau fliegt hochkant aus Geschäft – der Grund ist kaum zu glauben

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© picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Büttner

Rügen: 5 Fakten über die größte deutsche Insel

Die Insel Rügen ist für viele Ostsee-Urlauber ein beliebtes Reiseziel und kann als touristische Hochburg bezeichnet werden. Grund dafür sind die feinsandigen Strände und das große Gast- und Kulturangebot. Wir verraten euch fünf Dinge, über die malerische Insel in Mecklenburg-Vorpommern, die Du vielleicht noch nicht wusstest.

Eine Frau auf Rügen ist wegen einer Behinderung und Schmerzen auf Hilfsmittel angewiesen. In einem Geschäft auf der Insel wollte man davon aber lieber nichts wissen.

Schon zwei Mal wurde sie auf Rügen aus einem Geschäft geworfen, dabei hat sie sogar immer eine ärztliche Bescheinigung dabei…

Rügen: Mit Laufrad ist sie nicht willkommen

Wegen ihrer Knieprobleme ist sie auf ein Laufrad angewiesen. Ohne wäre es ihr kaum möglich, ein normales Leben zu leben. „Ich bin schwerbehindert. Das Laufrad ist kein Spaß, sondern meine Gehhilfe“, erklärt die 79-Jährige gegenüber der „Ostsee-Zeitung“.

„Mit diesem Laufrad komme ich super klar, das Knie wird minimal strapaziert. Vorne kommt das Körbchen zum Einkaufen dran und dann geht es los. “

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Das ist Rügen:

  • Insel vor der Ostseeküste Vorpommerns
  • Flächengrößte und bevölkerungsreichste Insel Deutschlands
  • Etwa 70.000 Menschen leben hier
  • Rügen ist zehnmal größer als Sylt
  • Auf der Insel gibt es 100 Sonnenstunden pro Jahr mehr als in München
  • Neben Stränden gibt es auf Rügen auch viele Naturschutzgebiete

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Doch offenbar passt ihr Laufrad nicht jedem. Wegen des Laufrads sei sie bereits zwei Mal aus Geschäften rausgeschmissen worden. Deshalb auf einen Rollator umzusteigen, kommt für die Seniorin nicht in Frage. „Wenn man mit einem Rollator unterwegs ist, belastet man die Knie ja doch“ und das wäre keine Unterstützung.

Als sie in einem Geschenkeladen Tischsets kaufen wollte, bat sie der Verkäufer hinter der Kasse zu gehen: „Zuerst wurde mir gesagt, ich sollte das Rad draußen lassen, als ich dann anbot, meine ärztliche Bescheinigung für das Laufrad zu zeigen, wurde ich aufgefordert, den Laden zu verlassen.“ Die rüstige Rentnerin fühlte sich diskriminiert. Gegenüber der „OZ“ nimmt der Ladenbesitzer Stellung.

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Ostsee: Ladenbesitzer nimmt Stellung

Der Inhaber des Geschenkladens begründet seine Entscheidung mit der Sicherheit seiner Waren. Schließlich stünden in seinem Geschäft viele Vitrinen mit hochwertigem Porzellan. Dass er die Dame gebeten habe zu gehen, sei nicht wegen ihrer Behinderung, sondern wegen der Sicherheit gewesen.

„Rollator oder Rollstuhl sind völlig ok, Kinderwagen, was auch immer. Die sind ja stabil“, sagt er. „Aber solange die Gefahr des Umkippens da ist, geht das eben nicht. Es ist ja auch nicht so, dass bei uns sehr viel Platz ist, die Dame musste ja beim Rausfahren aus dem Geschäft bereits rangieren.“

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Auch in einem Bekleidungsgeschäft auf Rügen wurde die Dame bereits wegen ihres Gefährts aus dem Geschäft geworfen. Im Gegensatz zum Inhaber des Geschenkeladens, entschuldigte sich die Inhaberin des Modeladens bei der Frau mit Laufrad. (kl)