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Hamburg: Blutige Rachetat im Drogenmilieu – „Einen ganzen Stadtteil in Angst und Schrecken versetzt“

Hamburg: Blutige Rachetat im Drogenmilieu – „Einen ganzen Stadtteil in Angst und Schrecken versetzt“

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In Hamburg-Bergedorf hat eine Racheaktion den Stadtteil in Angst und Schrecken versetzt. (Symbolbild) Foto: IMAGO / Einsatz-Report24 / IMAGO / Christian Ohde

Es sind unfassbare Szenen gewesen in Hamburg-Bergedorf! Am 30. Mai 2020 jagen drei Maskierte mit einem Hammer, Pfefferspray und einer Pistole einem Mann hinterher. Einen ersten Hammerschlag kann der 22-Jährige abwehren und flüchten. Die Verfolger heften sich an seine Fersen, rennen am helllichten Tag über einen belebten Spielplatz zu einer Bushaltestelle.

Dort sprühen sie mit Pfefferspray. Eine unbeteiligte 14-Jährige wird getroffen, die Fahrgäste im Bus schreien vor Angst. Die Verfolgung geht weiter, schließlich feuert einer der Maskierten mindestens fünfmal auf den 22-Jährigen und verletzt ihn schwer. Einen Tag später nehmen Beamte eines Mobilen Einsatzkommandos den Schützen in Hamburg fest.

Hamburg: Jugendstrafe von fünf Jahren

Die Tat vom vergangenen Jahr und ihre Vorgeschichte haben das Landgericht Hamburg fast fünf Monate beschäftigt. Am Montag verurteilte die Strafkammer den 20-Jährigen zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren.

Das Gericht sprach den in Hamburg geborenen Mann afghanischer Staatsangehörigkeit wegen versuchten Totschlags, Drogenhandels und gefährlicher Körperverletzung schuldig.

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„Sie haben einen ganzen Stadtteil in Angst und Schrecken versetzt“, sagte der Vorsitzende Richter David Vymer. Die Tat sei eine Racheaktion unter Drogenhändlern gewesen. Nur wenig strafmildernd wertete das Gericht das späte und nicht umfassende Geständnis des 20-Jährigen.

Hamburg: „Stadtteil in Angst und Schrecken versetzt“

Nur sechs Wochen vor der Verfolgungsjagd, am 19. April, hatten drei Kriminelle den Angeklagten in der Nähe des S-Bahnhofs Nettelnburg in eine Falle gelockt. Dabei raubten sie ihm 40.000 Euro an Drogeneinnahmen. Weil der Angeklagte glaubte, einer der Räuber sei in eine Wohnung geflüchtet, schoss er dreimal durch die Wohnungstür in einem Mehrparteienhaus.

Die Schüsse in Höhe des Türspions verfehlten nur knapp einen Vater. Diese Tat stellte nach Überzeugung des Gerichts einen versuchten Totschlag dar.

Nach dem Überfall habe der Angeklagte in einer Nachricht geschrieben, „dass jetzt echt Krieg ist“. Über ein verschlüsseltes Encrochat-Handy fragte er laut Vymer, ob jemand den 22-Jährigen „wegmachen“ oder „zum Krüppel schießen“ könne. „If you kill him für 40.000 Euros your are an idiot“, lautete die Meinung eines anderen Kriminellen aus Holland („Wenn du ihn für 40.000 Euro tötest, bist du ein Idiot“).

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Hamburg: Angeklagte plante Rachefeldzug

Doch der Angeklagte ließ sich von seinem Vorhaben nicht abbringen und plante selbst einen Rachefeldzug. Über eine weitere verschlüsselte Nachricht kündigte er an: „Montag, 25. Mai, miete ich mir ein Auto, und dann geht die Jagd los.“ Richter Vymer fügte hinzu: „Und das taten Sie auch. Sie gingen auf Menschenjagd.“

Dennoch wertete das Gericht die fünf Schüsse auf den 22-jährigen Nebenkläger nicht als versuchtes Tötungsdelikt, sondern als gefährliche Körperverletzung. Die Schüsse seien aus nur eineinhalb bis zwei Meter Entfernung abgegeben worden. Die Kammer gehe darum davon aus, dass sie dort trafen, wohin der Angeklagte zielte: ins Gesäß und die Oberschenkel, aber nicht in Kopf oder Oberkörper.

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Nach Überzeugung des Gerichts handelte der Angeklagte mit mindestens 10 Kilo Marihuana und 300 Gramm Kokain und nahm dabei mindestens 60.000 Euro ein. Alle Drogendeals habe er minuziös in seinem Encrochat-Handy aufgezeichnet. Die Auswertung der Daten durch französische Behörden und die Übermittlung der Protokolle an die Hamburger Justiz seien völlig rechtmäßig gewesen, betonte Vymer.

Hamburg: „Schädliche Neigungen“

Er widersprach damit der Verteidigung, die für den Angeklagten Freispruch vom Vorwurf des versuchten Totschlags beantragt und nur eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen Drogenhandels und gefährlicher Körperverletzung beantragt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von fünf Jahren und neun Monaten gefordert.

Der Angeklagte habe „schädliche Neigungen“, stellte der Richter fest. Nach dem Schulabschluss habe er keine Ausbildung gemacht, habe nie gearbeitet, sei straffällig geworden und habe trotz einer festen Freundin noch bei seinen Eltern im Kinderzimmer gewohnt. Auch ein halbes Jahr Untersuchungshaft habe ihn nicht beeindruckt.

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In einem abgefangenen Kassiber habe er davon geschrieben, er wolle nach der Entlassung wieder groß in den Drogenhandel einsteigen. Doch dann sei vor wenigen Wochen plötzlich sein Vater gestorben. Das habe den 20-Jährigen verändert. Das Urteil müsse er nun als Chance sehen, an sich zu arbeiten, ermahnte ihn der Richter. (dpa/oa)