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Hamburg: Mann schlief ein und verursachte eine Tragödie! Als er die Ursache erklärt, ist die Richterin sprachlos

Hamburg: Mann schlief ein und verursachte eine Tragödie! Als er die Ursache erklärt, ist die Richterin sprachlos

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Vor dem Amtsgericht Hamburg-Wandsbek musste sich ein 49-Jähriger für eine traurige Tat verantworten (Symbolbild). Foto: imago stock&people

Was ein gemütlicher Abend hätte werden sollen, endete im Mai 2018 in einer Katastrophe: Stephan W. hatte einen Bekannten in seine Wohnung nach Hamburg eingeladen. Die beiden aßen zusammen, tranken und zündeten dazu ein paar Teelichter an.

Das sollte Stephan W. zum Verhängnis werden: Der 49-Jährige soll die Kerzen vergessen haben und eingeschlafen sein. Kurze Zeit später entwickelte sich ein verheerender Brand, der zwei Menschen das Leben kostete. Dafür muss Stephan W. sich vor dem Amtsgericht Hamburg-Wandsbek verantworten.

Hamburg: Brand breitete sich rasant aus

Die Flammen sollen vom Couchtisch „auf das gesamte Mobiliar übergegriffen und sich nach Platzen der Fensterscheiben über den Balkon und das erste und zweite Stockwerk ausgebreitet und erhebliche Rauchgase entwickelt“ haben.

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Durch den Rauchmelder wachte Stephan W. auf, bemerkte mit Entsetzen den Brand und versuchte vergeblich, das Feuer zu bekämpfen. Er holte einen Eimer Wasser.

„Aber ich hatte keine Chancen, diese Flammen zu löschen“, berichtet er. Denn das Wohnzimmer habe er nicht einmal mehr betreten können. „Eine Hitzewelle hat mich förmlich rausgepresst“, beschreibt er.

Daraufhin floh er nach draußen, schrie nach Hilfe und betätigte alle Klingeln, um die anderen Bewohner zu warnen. Als die Feuerwehr anrückte, hatte sich nach Angaben der Einsatzkräfte bereits ein „schwarzer Rauchgasmantel“ um das Gebäude gelegt.

Wohnhaus in Hamburg in Rauchgas gehüllt

Panik hatte sich ausgebreitet. Durch die offene Wohnungstür von Stephan W. strömten die gefährlichen Rauchgase in das Treppenhaus und hätten laut Anklage „alle Rettungswege blockiert“.

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Der Angeklagte erinnert sich an einen Bewohner, der von seinem Balkon gesprungen war und seine schwangere Frau, die ihm nachfolgte, auffing. Stephan selbst soll geholfen haben, eine alte Frau aus einem Fenster zu hieven.

Diejenigen, die über das Treppenhaus flüchteten, atmeten das schädliche Gas ein. In zwei Fällen mit tödlichen Folgen. Laut dem Angeklagten hätten die Verstorbenen wohl ihre Klingeln abgestellt.

Zwei Todesfälle in Hamburg

„Das ist besonders traurig“, findet er. „Ich habe großes Mitgefühl für alle Betroffenen“, fügt er hinzu. Dabei schlägt er den Blick nieder, schaut auf seine Hände, die ineinander verschränkt auf dem Tisch vor ihm ruhen.

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Ein Mann verstarb direkt an der Vergiftung mit Kohlenstoffmonoxid, eine Frau erlitt in Folge der Rauchgasinhalation Organversagen und Hirnschäden, die wenige Tage später ebenfalls zum Tod führten.

Mann aus Hamburg liefert skurrile Erklärung

Die Ursache für das üble Feuer sieht der Angeklagte jedoch nicht in den Kerzen. Er liefert eine Erklärung, die zunächst skurril klingt. „Für mich steht definitiv fest, dass es mein Handy war“, sagt er. Die Teelichter habe er gelöscht. „Ich bin sehr verantwortungsbewusst“, betont er.

Sein Mobiltelefon habe er kurz vor dem Schlafengehen zum Laden im Wohnzimmer eingesteckt und auf dem Sofa liegengelassen. Er vermutet, dass sich der Akku des Handys überhitzt und entzündet habe.

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Von der Couch hätten Stephan W. neben den Flammen auch Funken entgegengeschlagen. Die Kerzen hingegen hätten zu weit vom Brandherd entfernt gestanden. Mit den Händen, die der Angeklagte bisher still gehalten hat, holt er nun zu weiten Gesten aus, um seine Aussagen zu untermalen.

Richterin in Hamburg ist sprachlos

Die Richterin hingegen schweigt erst einmal. Lässt die Worte des 49-Jährigen auf sich wirken, denkt kurz nach. Vom Verteidiger kommt der Vorschlag, sein Mandant solle eine Skizze des Wohnzimmers anfertigen.

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Wenig später steht das Gericht um die Zeichnung herum. Erneut betont der Angeklagte, dass die Teelichter mindestens zwei Meter vom Sofa entfernt gestanden hätten. Das Handy bleibt Dreh- und Angelpunkt seiner Aussage.

Hamburg: „Immense Brandentwicklung“

Der Freund von Stephan W., der am Abend der Tragödie zu Gast gewesen war, kann nicht mehr Licht ins Dunkel bringen. Er kann sich an die Teelichter erinnern, an weitere Details des Abends jedoch nicht mehr.

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Ein klareres Bild kann ein Elektroingenieur zeichnen, der die Wohnung nach dem Feuer untersucht hat. Er spricht von einer „immensen Brandentwicklung“. Im Gegensatz zu den Angeklagten ist der Experte davon überzeugt, „dass keine technische Ursache vorliegt“.

Lichtschalter und Steckdosen seien weitestgehend erhalten geblieben und auch vom Sofa sei noch „einiges an Substanz“ zu erkennen gewesen.

Experte im Amtsgericht Hamburg hat klare Meinung

Wenn das Telefon sich dort entzündet hätte, wäre die Couch deutlich stärker in Mitleidenschaft gezogen worden. „Das Gerät hätte sich lochartig in das Sofa einbrennen müssen“, erklärt der Ingenieur.

Im Gegensatz dazu sei der Tisch, auf dem die Lichtquellen gestanden hätten, fast vollständig abgebrannt. Obwohl der Experte das Handy als Brandursache nicht vollkommen ausschließen kann, hält er es doch für nahezu unwahrscheinlich.

Angeklagter verlor seine Wohnung in Hamburg

Ein weiterer Experte kommt zu Wort. Ein Psychiater soll die Frage beantworten, ob Stephan W. aufgrund seiner langjährigen, psychischen Probleme vermindert schuldfähig sei.

Zwar zeige der Angeklagte schizophrene und manische Züge, aber „es liegt keine Persönlichkeitsstörung vor und er ist überdurchschnittlich intelligent“, lautet das Urteil.

Die Richterin will wissen, wie der Angeklagte selbst mit der belastenden Situation umgegangen ist. „Es war nicht einfach für mich“, sagt er. „In dem Feuer habe ich alles verloren.“

Amtsgericht Hamburg-Wandsbek fällt Urteil

Eine Tatsache, die auch die Staatsanwältin in ihrem Schlusswort noch einmal aufgreift. „Das stelle ich mir unglaublich schwierig vor“, räumt sie ein. Zudem müsse er mit den von ihm verursachten Todesfällen leben.

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Aber: „Dass das Handy den Brand verursacht hat, halte ich für ausgeschlossen“, stellt sie klar und fordert eine Freiheitsstrafen von zehn Monaten. Der Verteidiger hingegen plädiert für einen Freispruch.

Die Richterin entscheidet sich für den härteren Kurs und verurteilt Stephan W. zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Allerdings soll die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden und drei Monate als bereits vollstreckt angesehen werden, da bis zum Verfahren so viel Zeit vergangen ist.