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Timmendorfer Strand: Betrunkener ist mit seinen kleinen Kindern am Strand unterwegs – und dreht völlig durch

Timmendorfer Strand: Betrunkener ist mit seinen kleinen Kindern am Strand unterwegs – und dreht völlig durch

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Heftiger Vorfall in Timmendorfer Strand. Foto: picture alliance/dpa | Markus Scholz

Am Dienstagnachmittag (21. Juni) war laut Polizei ein betrunkener 34-Jähriger in Timmendorfer Strand mit seinen Kindern unterwegs – einem Säugling und einem Kleinkind.

Gegen 16.40 Uhr meldete eine Besucherin den Mann, weil er alkoholisiert wirkte und schwankend mit einem Säugling und einem Kleinkind unterwegs war. Nach Angaben der Zeugin in Timmendorfer Strand hielten sich die Kinder dabei zeitweise auch ohne Aufsicht allein in Wassernähe auf.

Timmendorfer Strand: Polizei rückt aus

Zwei Beamte der Polizeistation Timmendorfer Strand konnten den 34-jährigen Ostholsteiner kurze Zeit später mit den Kindern antreffen. Im Gespräch wurden bei ihm Atemalkoholgeruch und eine „verwaschene Aussprache“ festgestellt, außerdem gab er auf Nachfrage den Konsum zu.

Um die weitere sichere Kinderbetreuung zu gewährleisten, sollte der Mann laut Mitteilung der Polizei Kontakt mit der Mutter der Kinder aufnehmen, die sich zu diesem Zeitpunkt in einem nahegelegenen Hotel aufhielt. Der 34-Jährige war den Angaben der Beamten nach aber unkooperativ und sei „zunehmend aggressiv“ geworden.

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Er verweigerte demnach den Anruf bei der Mutter und auch mit ihrem Kommen war er nicht einverstanden. Die Situation eskalierte weiter und der Ostholsteiner schrie die Beamten an und beleidigte sie lautstark, sodass auch andere in der Nähe befindliche Besucher in Timmendorfer Strand auf das Geschehen aufmerksam wurden.

Der Mann fing nun auch an, diese Besucher anzuschreien und auf diese bedrohlich zuzugehen. Als die Beamten dies durch Abdrängen unterbanden, ging der 34-Jährige mit geballter Faust zielstrebig auf einen der Beamten los.

Eskalation in Timmendorfer Strand

Um den bevorstehenden Angriff abzuwehren, wurde der Mann durch die Polizisten laut deren Darstellung mit körperlicher Gewalt zu Boden gebracht, wogegen er starke Gegenwehr leistete. Schließlich konnte der Ostholsteiner gefesselt werden und mit Unterstützung von Strandbesuchern zunächst bis zum Eintreffen von weiteren Streifenwagenbesatzungen am Boden gehalten werden.

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Eine Besatzung der Polizeistation Travemünde wollte den Mann anschließend zum Gewahrsam nach Lübeck bringen. Der Ostholsteiner hatte sich jedoch immer noch nicht beruhigt und griff die Beamten trotz Fesselung weiterhin an und versuchte, sie zu treten und mit Kopfstößen zu treffen. Schließlich wurde der Mann zum Polizeigewahrsam in Lübeck transportiert, wo er nach richterlicher Entscheidung für mehrere Stunden verbleiben musste.

Die beiden Kinder des Mannes waren zwischenzeitlich der Mutter übergeben worden.

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Das ist die Lübecker Bucht mit Timmendorfer Strand:

  • Die Lübecker Bucht ist eine Meeresbucht der Ostsee, die vollständig zu Deutschland gehört.
  • Als Teil der Mecklenburger Bucht bildet sie die „südwestliche Ecke“ der Ostsee.
  • An der südwestlichen Spitze der Lübecker Bucht mündet in Lübeck-Travemünde die Trave. Nach Osten wird die Bucht begrenzt durch den Klützer Winkel. Angrenzende Bundesländer sind Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
  • Die Seebäder Kellenhusen, Grömitz, Pelzerhaken, Sierksdorf, Haffkrug, Scharbeutz, Timmendorfer Strand und Niendorf haben neben Lübeck-Travemünde mit der Halbinsel Priwall eine große Bedeutung für den Fremdenverkehr in Deutschland.

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Timmendorfer Strand: Drei verletzte Polizisten

Bei dem Einsatz wurden die beiden Beamten der Polizeistation Timmendorfer Strand an der Hand verletzt, einer von ihnen erlitt einen Mittelhandbruch und ist bis auf Weiteres nicht mehr dienstfähig. Auch der zweite Beamte ist aufgrund der erlittenen Verletzung zunächst nicht mehr dienstfähig. Bei den Widerstandshandlungen vor dem Transport ins Gewahrsam wurde außerdem ein Beamter der Polizeistation Travemünde am Arm verletzt, er blieb jedoch dienstfähig.

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Gegen den 34-Jährigen Ostholsteiner wird nun wegen des Verdachts des Tätlichen Angriffes auf Vollstreckungsbeamte, des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamtes, der Bedrohung und der Beleidigung ermittelt.